- Vereinsvormundschaften und Pflegschaften (Erlaubnis des Landesjugendamtes Brandenburges gem. § 54 SGB VIII)
- Integrationshilfen (Schulbegleitung/KiTabegleitung) für Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung/Erkrankung gem. §§ 53,54 SGB XII und für Kinder mit psychischer Beeinträchtigung/Erkrankung gem. § 35a SGB VIII, ambulante Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Erlaubnis gem. § 45b SGB XI zur Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung
- Kinder- und Jugendfreizeiten
Kooperation mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungsdienstleistern, Pflegedienstleistern und öffentlichen Institutionen
Gebiet: Uckermark und Barnim